§ 1 swt-Umweltpreis 2018
1. Der Wettbewerb swt-Umweltpreis 2018 auf der Webseite www.swt-umweltpreis.de wird im Auftrag der Stadtwerke Tübingen GmbH von der Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft (im weiteren Verlauf Social Value genannt) mit Sitz in der Merheimer Straße 81 in 50733 Köln durchgeführt und veranstaltet. Die Preise werden von der Stadtwerke Tübingen GmbH ausgelobt.
2. Der swt-Umweltpreis ist in einen Umweltpreis für gemeinnützige Projekte, im folgenden Vereinswettbewerb genannt, und einen Umweltpreis für Betriebe unterteilt.
§ 2 Der Vereinswettbewerb
1. Teilnahmeberechtigt sind alle Umweltschutzprojekte eines als gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereins, einer Stiftung oder gGmbH aus den Landkreisen Tübingen, Reutlingen, Zollernalb, Freudenstadt, Böblingen und Esslingen, die vor Ort einen nachhaltigen Beitrag zum regionalen Umweltschutz leisten.
2. Die jeweils ersten Plätze des Jury- und des Publikumspreises der vergangenen zwei Vorjahreswettbewerbe 2016 und 2017 sind von der erneuten Teilnahme ausgeschlossen.
3. Der Wettbewerb dauert vom 04.06.2018 bis 07.11.2018 und ist in drei Abschnitte unterteilt: Eine Bewerbungsphase, eine Qualifikationsphase und ein Finale.
Ab dem 04.06.2017 findet eine Bewerbungsphase ohne Abstimmfunktion statt, in der sich die Projekte um eine Förderung bewerben können. Jede Bewerbung wird von Social Value manuell geprüft und erst im Anschluss an diese Prüfung online freigeschaltet, sofern keine offensichtlichen Ausschlussgründe gemäß § 5 dieser Teilnahmebedingungen vorliegen. Je Gruppierung ist lediglich eine Bewerbung möglich, wobei mehrere inhaltlich zusammenhängende Projekte in einem Profil präsentiert werden können.
4. Die ersten 20 Projekte, die sich bewerben und zum Wettbewerb zugelassen werden, erhalten je eine Basisspende in Höhe von 250 Euro. Ausschlaggebendes Kriterium für den Erhalt der Förderung ist der Zeitpunkt der Anmeldung, wobei die Förderung nur ausgezahlt werden kann, wenn das Projekt nach Prüfung der Bewerbung auch zum Wettbewerb zugelassen wird.
5. Nach erfolgter manueller Freischaltung kann für das jeweilige Projekt mit Beginn der Qualifikationsphase abgestimmt werden. In der Qualifikationsphase vom 16.10.2018 um 08:00 Uhr bis 06.11.2018 um 10:00 Uhr kann täglich und ohne Angaben persönlicher Daten abgestimmt werden. Vereine können sich während der Qualifikationsphase weiterhin bewerben.
6. Vom 06.11.2018 um 10:00 Uhr bis einschließlich 07.11.2018 findet ein Finale unter den zehn bestplatzierten Projekten statt, welche am 06.11.2018 um 10:00 Uhr die meisten Stimmen aufweisen. Im Finale, welches am 06.11.2018 um 10:00 Uhr beginnt, wird mit Eingabe der E-Mail-Adresse abgestimmt und alle Finalisten starten erneut mit null Stimmen. Die Stimmen werden im Finale nicht mehr live angezeigt, sondern erst am Folgetag für den Vortag kontrolliert und freigeschaltet. Es kann letztmalig am 07.11.2018 abgestimmt werden, wobei die Stimme bis um 23:59:59 Uhr bestätigt worden sein muss.
7. Im Finale werden alle Stimmen durch Social Value manuell überprüft und am Folgetag bis 14 Uhr freigeschaltet. Social Value kontrolliert, ob diese manuell oder automatisch unter Zuhilfenahme automatischer Abstimmsysteme generiert wurden. Social Value ist berechtigt, Stimmen im Wettbewerb aus wichtigen Gründen nicht zu werten. Dies ist u.a. der Fall bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei versuchter oder vollendeter Manipulation des Wettbewerbs (u.a. bei Einsatz automatischer Abstimmsysteme, Einsatz von mutmaßlich eigens für den Wettbewerb angelegten E-Mail-Adressen, Einsatz von Alias- und Wegwerfadressen) oder versuchter Störung bzw. Beeinflussung des ordnungsgemäßen Wettbewerbsablaufs. Social Value behält sich vor, die Freischaltung von Stimmen, die von privaten Domainkennungen stammen, auf maximal 20 E-Mail-Adressen zu begrenzen. Dies kann beim Verdacht des Einsatzes von mutmaßlich eigens für den Wettbewerb angelegten E-Mail-Adressen auch bei öffentlichen E-Mailprovidern (z.B. Web.de, GMX.de, Freenet.de, T-Online.de, Gmail.com, Yahoo.com, Yahoo.de) der Fall sein.
8. Am 08.11.2018 werden die Stimmen im Finale letztmalig kontrolliert und bis 14:00 Uhr das Endergebnis freigeschaltet. Dann stehen die Publikumsgewinner des swt-Umweltpreises 2018 fest. Die Publikumspreise staffeln sich wie folgt:
1. Platz: 3.000 Euro
2. Platz: 2.500 Euro
3. Platz: 2.000 Euro
4. Platz: 1.500 Euro
5.-10. Platz: je 500 Euro
9. Ferner vergibt eine Jury unabhängig der Platzierung und unabhängig von der jeweiligen Stimmenzahl zusätzliche Förderpreise im Gesamtwert von 13.000 Euro.
10. Die Prämierung der Gewinner findet im Anschluss an die Publikumsabstimmung bzw. die Jurysitzung am 03.12.2018 um 18:00 Uhr im Landestheater Tübingen statt.
§ 3 Abstimmung am Wettbewerb
1. Eine Person nimmt an der Abstimmung teil, indem sie manuell und ohne den Einsatz automatisierter Abstimmsysteme für eines der teilnehmenden Projekte abstimmt und hierfür manuell und eigenhändig den Button „Abstimmen“ im jeweiligen Profil anklickt.
2. In der Qualifikationsphase kann eine Person einmal täglich abstimmen. Im Finale jedoch nur insgesamt einmal. Im Finale wird per Eingabe der E-Mail-Adresse abgestimmt.
§ 4 Der swt-Umweltpreis für Betriebe
1. Teilnahmeberechtigt sind alle Betriebe, Unternehmen, Gesellschaften, Ämter und Behörden mit Sitz oder Standort im Landkreis Tübingen, Reutlingen, Zollernalb, Böblingen, Freudenstadt, Esslingen, Stuttgart, Calw oder Rottweil, die ein Projekt zur Förderung nachhaltigen Wirtschaftens präsentieren. Betriebe, die ein örtlicher, regionaler oder überregionaler Wettbewerber der Stadtwerke Tübingen und auf einem oder mehreren Märkten der Stadtwerke Tübingen tätig sind, dürfen vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
2. Der Sieger des swt-Umweltpreises für Betriebe 2017 ist von der erneuten Teilnahme ausgeschlossen.
3. Das eingereichte Projekt muss eine freiwillige Maßnahme für den Klima- und Naturschutz darstellen. Die Projektbewerbung sollte ein konkretes Projekt, d.h. kein Maßnahmenbündel, darstellen.
4. Bewerbungen sind bis einschließlich 31.10.2018 möglich. Jede Bewerbung wird von Social Value manuell geprüft und erst im Anschluss an diese Prüfung online freigeschaltet, sofern keine offensichtlichen Ausschlussgründe gemäß § 5 dieser Teilnahmebedingungen vorliegen.
5. Nach erfolgter manueller Freischaltung wird das Profil online für jeden öffentlich sichtbar und die Bewerbung wird bei der Jurysitzung zur Vergabe des swt-Umweltpreises für Betriebe berücksichtigt.
6. Unter allen teilnehmenden Betrieben vergibt eine Jury an drei Betriebe den „swt-Umweltpreis 2018 für Betriebe“. Die Preisträger erhalten ein exklusives Werbepaket zur Präsentation des eigenen Engagements im Gesamtwert von ca. 25.000 Euro. Alle drei Preisträger erhalten:
- Ein Portrait im Kundenmagazin „TüWelt“ mit einer Auflage von 70.000 Exemplaren
- Öffentliche Ehrung im Rahmen der Gala der Preisverleihung im Landestheater Tübingen
- Siegertrophäe und Gütesiegel
Der erste Platz erhält darüber hinaus ein Jahr Werbefläche auf einem TüBus-Gelenkbus der Stadtwerke. Der zweite Platz erhält vier Wochen Plakatwerbeflächen in einem Teil der TüBus-Flotte.
Der Werbeauftritt erfolgt im Jahr 2019.
§ 5 Ausschlussgründe für Gruppen, Projekte und Betriebe vom Wettbewerb
1. Gruppen, Projekte und Betriebe, die materielle Anreize wie beispielsweise kostenlose Mitgliedschaften oder Preisgelder für die Stimmabgabe in Aussicht stellen, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
2. Gruppen und Projekte, die die Teilnahmebedingungen unter § 2 Absatz 1 nicht erfüllen, also nicht aus den Landkreisen Tübingen, Reutlingen, Zollernalb, Freudenstadt, Böblingen und Esslingen kommen, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
3. Betriebe, die die Teilnahmebedingungen unter § 4 Absatz 1 nicht erfüllen, also keinen Sitz oder Standort im Landkreis Tübingen, Reutlingen, Zollernalb, Böblingen, Freudenstadt, Esslingen, Stuttgart, Calw oder Rottweil haben, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
4. Gruppen, Projekte und Betriebe, die diskriminierendes, menschenverachtendes und/oder rassistisches Gedankengut kommunizieren oder das Persönlichkeitsrecht verletzende Hintergründe erkennen lassen, werden ausnahmslos vom Wettbewerb ausgeschlossen. Hier gibt es keinerlei Toleranz.
5. Gruppen, Projekte und Betriebe, deren Vorstand freie oder feste Mitarbeiter von Social Value sind, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
6. Social Value ist berechtigt, Gruppen, Projekte und Betriebe, die offensichtlich radikale und illegale Ziele verfolgen vom Wettbewerb auszuschließen.
7. Social Value ist berechtigt, Gruppen, Projekte und Betriebe, die den grundsätzlichen Unternehmenszielen der Stadtwerke Tübingen widersprechen oder gegensätzliche Ziele verfolgen, vom Wettbewerb auszuschließen.
8. Social Value ist berechtigt, ein Projekt vom Wettbewerb sofort oder nachträglich aus wichtigen Gründen auszuschließen. Dies ist insbesondere der Fall bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei versuchter oder vollendeter Manipulation des Wettbewerbs oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Wettbewerbsablaufs. Dies kann ggf. die Aberkennung eines Preises zur Folge haben.
§ 6 Verschiebung des Wettbewerbs
Social Value behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verschieben, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Social Value insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers oder eines Projekts verursacht wird, kann Social Value von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 7 Haftung
1. Social Value wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
2. Für Sach- und/oder Rechtsmängel an dem von der Stadtwerke Tübingen GmbH gestifteten Gewinn haftet Social Value für eine bessere Gesellschaft nicht.
3. Social Value haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässige oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
§ 8 Datenschutz
1. Für die zur Registrierung erforderlichen Daten im Sinne dieser Teilnahmebedingungen gilt die Datenschutzrichtlinie des Wettbewerbs, welche hier abrufbar ist.
2. Die teilnehmenden Personen können die gespeicherten personenbezogenen Daten jederzeit durch Anfrage an die Adresse Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft, Merheimer Str. 81, 50733 Köln oder eine E-Mail an die Adresse datenschutz@spendenwettbewerb.de einsehen und korrigieren lassen. Diese vorgenannte Einverständniserklärung kann jederzeit schriftlich gegenüber Social Value an die vorgenannte Adresse oder per E-Mail an die Adresse datenschutz@spendenwettbewerb.de widerrufen werden.
§ 9 Unzulässige Inhalte
Gruppen, Projekte und Betriebe verpflichten sich mit ihrer Teilnahme, nur Bilder in Ihrem Profil zu verwenden, die keine Rechte Dritter (Recht am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen. Des Weiteren dürfen nur Bilder verwendet werden, die keinen unzulässigen Inhalt aufweisen. Unzulässigkeiten sind im Folgenden aufgeführt:
1. Recht am eigenen Bild: Wegen Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits-, Kunst- oder Markenrechten dürfen Aufnahmen von Personen, Markenartikeln oder öffentlichen Gebäuden erst dann verwendet werden, wenn die Betroffenen die Nutzung bewilligt haben bzw. wenn die Zustimmung der Berechtigten eingeholt wurde. Abbildungen von Kindern dürfen in den Profilen nur genutzt werden, wenn die Einwilligung der Eltern vorliegt.
2. Urheberrechte: Logos, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken etc. dürfen nur benutzt werden, wenn der/die Teilnehmer/in zur Nutzung berechtigt ist. Dies ist dann der Fall, wenn der/die Teilnehmer/in derjenige ist, der/die das Foto angefertigt hat oder wenn er/sie die Zustimmung des Fotografen oder des sonstigen Berechtigten eingeholt hat. Gescannte Fotos aus Zeitungen, Büchern, etc. und Fotos aus anderen Internetseiten sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung des Berechtigten nicht hochgeladen werden. Entsprechendes gilt für alle urheberrechtlich geschützten Werke, seien es Texte, Bilder, Logos, Grafiken, etc. Auch diese dürfen nur hochgeladen werden, wenn der/die Teilnehmer/in sich vorher die entsprechenden Nutzungsrechte von dem/der Urheber/in oder sonstigem Berechtigen eingeholt hat.
Social Value ist berechtigt, im Falle einer potentiellen Verletzung der Rechte Dritter, die Inhalte unverzüglich und ohne vorherige Anhörung des jeweiligen Teilnehmers bis zur Klärung des Sachverhalts von der Wettbewerbsseite zu entfernen. Sollten Sie eine Verletzung von Bild- oder Persönlichkeitsrechten melden wollen, senden Sie bitte eine Nachricht an datenschutz@spendenwettbewerb.de
§ 10 Sonstiges
1. Die Teilnehmer des swt-Umweltpreis können von den Stadtwerken Tübingen und Social Value namentlich und/oder mit Bild veröffentlicht werden.
2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
4. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
Inhaltlich verantwortlich für die Veranstaltung und Durchführung des Wettbewerbs:
Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft, Herr Lukas Dopstadt, Merheimer Str. 81, 50733 Köln siehe auch: http://www.socialvalue.de/impressum